AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dienstleistungen der EnergieHorizont GmbH

Art.1 Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als «AGB» bezeichnet) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen (im Folgenden als «Vertrag» bezeichnet) durch die EnergieHorizont GmbH.
1.2 Die Parteien werden im Folgenden als «EnergieHorizont» und als «Kunde» bezeichnet.
1.3 Die nachstehenden AGB gelangen zur Anwendung, soweit für eine bestimmte Dienstleistung oder für bestimmte Kundengruppen keine abweichende Regelung besteht.

Art.2 Angebot
2.1 Ein Angebot ist während der von der EenergieHorizont genannten Frist verbindlich. Enthält ein Angebot keine Frist, bleibt die EnergieHorizont während 90 Tagen gebunden.
2.2 Zusätzliche Anforderungen des Kunden, die nicht in den einzelnen Angeboten enthalten sind oder nach Vertragsabschluss eingebracht werden, sind separat zu vereinbaren.

Art.3 Vertragsabschluss
3.1 Der Vertragsabschluss kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
3.2 Mündlich abgeschlossene Verträge werden in jedem Fall schriftlich bestätigt.
3.3 Abweichende Regelung vorbehalten, treten schriftliche Verträge mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des Vertragsdokuments durch beide Parteien in Kraft. Die Bestandteile des Vertrages und deren Rangfolge bestimmen sich nach dem Vertragsdokument.

Art.4 Leistungen der EnergieHorizont
4.1 Gegenstand und Inhalt der Dienstleistungen werden im Vertrag bzw. den Produktbestimmungen oder Angeboten und in den vorliegenden AGB spezifiziert.

Art.5 Leistungsänderungen
5.1 Die Parteien können jederzeit Änderungen der Leistungen vereinbaren.
5.2 Änderungen der Leistungen haben die Parteien schriftlich festzuhalten, entweder durch Anpassung des schriftlichen Vertrages oder durch schriftliche Bestätigung der mündlich vereinbarten Änderung.
5.3 Können sich die Parteien nicht über eine Änderung der Leistungen einigen, so läuft der Vertrag unverändert weiter.

Art.6 Ausführung
6.1 Der Kunde hat der EnergieHorizont rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Vorgaben bekannt zu geben. Er zeigt insbesondere sofort alle Umstände an, welche die Arbeiten von der EnergieHorizont erschweren könnten.
6.2 Der Kunde gewährt der EnergieHorizont den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten und stellt die erforderlichen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung.
6.3 Der Kunde stellt sicher, dass nicht von der EnergieHorizont gelieferte Instrumente und Materialien den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Art.7 Beizug von Dritten
7.1 Die EnergieHorizont ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Die EH haftet für die gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten.

Art.8 Einsatz von Arbeitsmitteln von der EnergieHorizont
8.1 Der Kunde darf sämtliche von der EnergieHorizont im Rahmen eines Vertrages erhaltenen Arbeitsinstrumente (IT-Lösungen, sonstige Tools, Musterdokumente etc.) ausschliesslich für den eigenen Gebrauch verwenden. Ein Einsatz solcher Instrumente bei Dritten oder eine Abgabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von der EnergieHorizont zulässig.

Art.9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1 Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, sind jeweils die im Angebot aufgeführten Preise und Gebühren der EnergieHorizont massgebend.
9.2 Die Pflicht zur Bezahlung der vereinbarten Dienstleistungen beginnt mit der Annahme der Dienstleistung der EnergieHorizont oder mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden.
9.3 Sofern nicht anders vereinbart, stellt die EnergieHorizont die angefallene Vergütung monatlich in Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum. Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der EH den gesetzlichen Verzugszins.
9.4 Der Kunde darf Zahlungen weder zurückhalten noch kürzen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn eine Dienstleistung aus Gründen, die die EnergieHorizont nicht zu vertreten hat, verzögert oder unmöglich wird.

Art.10 Haftung
10.1 Die EnergieHorizont haftet für eine getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen.
10.2 Soweit gesetzlich zugelassen, wird die Haftung von der EnergieHorizont
a. beschränkt auf 100% der geschuldeten Vergütung bzw. im Falle von periodisch wiederkehrenden Vergütungen auf 100% der jährlich zu bezahlenden Vergütung;
b. ausgeschlossen für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, abgelehnte Auszahlung von Fördergeldern, Ansprüche Dritter sowie für Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Datenverlusten.
10.3 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasi-vertragliche Ansprüche.
10.4 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personen oder Sachschäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
10.5 Der Kunde ist bei behaupteter Haftpflicht von der EnergieHorizont verpflichtet, dieser den Schadenfall unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten Verzicht auf Schadenersatz angenommen wird.

Art.11 Höhere Gewalt
11.1 Die Vertragsparteien haften dann nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, wenn diese auf von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Ereignisse oder Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist und die betroffene Vertragspartei dies unverzüglich anzeigt und alle angemessenen Anstrengungen zur Vertragserfüllung unternimmt.

Art.12 Datenschutz
12.1 Die EnergieHorizont erhebt Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der Dienstleistungen sowie die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Abrechnung benötigt werden.
12.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die EnergieHorizont diese Daten speichert, auswertet und für die Durchführung und Weiterentwicklung der erbrachten Dienstleistungen, die Erstellung von massgeschneiderten Angeboten sowie der Entwicklung und Gestaltung von weiteren Energiedienstleistungen verwendet.
12.3 Die EnergieHorizont ist berechtigt, hierfür auch Dritte hinzuzuziehen und diesen Dritten die Kunden- und Messdaten zugänglich zu machen.
12.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass hierbei Daten auch ins Ausland übermittelt werden können, wobei in jedem Fall die anwendbaren Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
12.5 Der Kunde stimmt zu, massgeschneiderte Angebote per E-Mail zu erhalten oder E-Mail zu Werbezwecken zu erhalten.

Art.13 Abtretungsverbot
13.1 Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertrag oder den vorliegenden AGB nicht ohne das Einverständnis von der EnergieHorizont an Dritte abtreten.

Art.14 Schlussbestimmungen
14.1 Die EnergieHorizont behält sich vor, die vorliegenden AGB jederzeit ganz oder teilweise zu ändern. Änderungen gibt die EnergieHorizont dem Kunden in geeigneter Weise vorgängig unter Wahrung einer Frist von 1 Monat bekannt. Diese AGB werden auf der Homepage von der EnergieHorizont (www.energiehorizont.ch) in der jeweils gültigen Fassung publiziert und können dort vom Kunden eingesehen werden.

Art.15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es findet schweizerisches materielles Recht Anwendung. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag wird Kehrsatz als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.